Einsatzplanung und Rahmenbedingungen

Einsatzplanung und Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung

Die L&W plant strategisch mit Ihren Kunden den Mitarbeitereinsatz. Kurzzeitige Einsätze bei Auftragsspitzen decken wir nicht ab – wir planen sowohl mit Kunden als auch mit Mitarbeitern eine lange und stabile Zukunft.

L&W

In Anstellung bei der L&W gelten die tariflichen Regelungen des iGZ, wonach (bei bestandener Probezeit) die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen besteht und die Anzahl der Urlaubstage auf insgesamt 26 Tage pro Jahr (iGZ Tarif 24 Tage) erhöht wird. Des Weiteren übernimmt die L&W ab dem ersten Tag der Beschäftigung eine betriebliche Altersvorsorge und die Übernahme einer Zahnersatzversicherung. Zudem besteht nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit ein Anspruch auf Sonderzahlungen, wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen der L&W, dem Entleiher und dem Mitarbeiter. Bei einer Übernahme vom Kundenbetrieb entsteht somit ein neuer Arbeitsvertrag. Daher greift z.B. der Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten bei Anstellung im Kundenbetrieb, da die vorhergehende Zeit nicht mitberechnet wird, auch wenn es sich um das gleiche Unternehmen handelt. Ebenfalls ist eine neue Probezeit zu absolvieren, welche von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich hoch ausfallen kann (maximal 6 Monate).
Vergl. Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Az.: 12 Sa 50/13).

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